Die Bedeutung des Kermeterwaldes für die
Eifeler Bevölkerung
Von Walter Nehlich,
Heimbach 2006
In
der heutigen Zeit wird an allen passenden und unpassenden Stellen der
„Nationalpark Eifel“ in den Vordergrund gebracht. Dieser „Nachfolger“ des
Naturparkes Nordeifel weist als Kernzelle den Kermeterwald mit seinen
Buchenbeständen auf. Es wäre eine überaus dankbare Aufgabe, sich mit der
Bedeutung der Waldwirtschaft für unsere Vorfahren zu beschäftigen. Denn
letztlich ist es auch ihnen zu (ver)danken, dass die Waldbestände unserer
Heimat erhalten worden sind. Während anderswo die Natur der Industrialisierung
geopfert worden ist, blieb „Preußisch Sibirien“ als Naturreservat erhalten. Im
Wesentlichen sind drei Schwerpunkte zu nennen, die unseren Voreltern sehr viel
zu bedeuten hatten: 1. der Wald als Holzlieferant zur Verarbeitung im
Hausbau, für Möbel (z.B. Heimbacher Stühle) 2. als Lieferant für Wärme
(Heizung, Holzkohle) und 3. als Lieferant für Lebensmittel (Beeren, Pilze,
Wild). Dass es dabei auch immer wieder zu Konflikten zwischen der Obrigkeit (=
Waldbesitzer) und der relativ armen Bevölkerung kommen musste, liegt auf der
Hand. Als Konsequenz daraus ergeben sich stets auch Regelungen, mit Hilfe derer
ein Miteinander geordnet wird. Als Anregung, sich mit der Waldbedeutung
auseinander zu setzen, gebe ich hier ein mir vorliegendes Dokument wieder, das
sich mit dem „Holzraffen“ und –„lesen“ beschäftigt. Ein „Servitut“ ist ein aus
dem Französisch stammender Ausdruck, der so viel wie „allen dienlich“ bedeutet.

Hier der Text:
Abschrift:
Gemünd, den 13.12.1910
Raff- und Leseholzberechtigung
Die Servitut lastet auf dem Kermeterforst (ausschließlich Linkheld und
Schutzbezirk Harscheidt).
Berechtigt sind die Gemeinden Heimbach, Hasenfeld, Mariawald, Gemünd,
Malsbenden, Wolfgarten, Paulushof, Weidenauel, Wittscheid, Brementhal,
Schwammenauel, Düttling, Habersauel, Mauel, Morsauel.
Gegenstand der Servitut: das Recht zum Raff- und Leseholzsammeln von Oktober
bis März am Montag, Mittwoch und Samstag (3 Tage) von April bis September am
Montag und Freitag (2 Tage.)
Beim Raff- und Leseholzsammeln darf kein schneidendes und hauendes
Instrument gebraucht werden. Die Berechtigten haben nicht das Recht, stehendes
wenn auch trockenes Holz auszureißen und abzudrehen. Raff- und Leseholz ist
deshalb lediglich Holz, das auf dem Boden liegt.
Zum Heimtransport des Raff- und Leseholzes ist den Berechtigten die Benutzung
des Gespannes gestattet; die Pferde dürfen aber nicht beim Sammeln des Holzes
außerhalb der Wege im Waldbestand verwendet werden. Unter Wege sind auch
Holzabfuhrwege zu verstehen, solange sie nicht gesperrt sind.
Der Oberförster
gez. Von Görschen
Für die Abschrift
Der Bürgermeister
Deuser